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21.08.2021

Tempo 150 - Muss das sein

Zu den Aufgaben der Ordnungspolizei der Stadt Kirchhain gehört unter anderem auch das Thema der Geschwindigkeitsüberwachung. Dazu darf die Stadt sowohl stationäre, als auch mobile Messanlagen einsetzen. Wie das geschieht, regelt ein Erlass, der hessenweit gilt.

Aufgrund der Unfallzahlen und der objektiven Gefährdungslage gehört die Bundesstraße 62 (B62) zu den Strecken, auf denen regelmäßige mobile Messanlagen zum Einsatz kommen. Neben der Landespolizei kontrollieren hier auch die anliegenden Städte.

Bei einer Verkehrskontrolle Mitte Juli dieses Jahres wurden in wenigen Stunden rund 200 Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgestellt. Ein "Spitzenreiter" raste mit über 150 km/h in einem Bereich, in dem es in den letzten Jahren etliche schwere Verkehrsunfälle gegeben hat. Dem Fahrer droht nun ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro, Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.

Die massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nicht nur eine Gefährdung der eigenen Gesundheit, sondern auch ein Risiko für Verkehrsteilnehmer, die sich an die Verkehrsregeln halten. „Das muss doch nicht sein“, so der Appell von Bürgermeister Olaf Hausmann und kündigt weitere Kontrollen auf der B62 an.

Auch wird die Ordnungspolizei die Geschwindigkeitsmessungen in den Stadtteilen und der Kernstadt fortführen.

Foto: Stadt Kirchhain

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