Beratung zu den Bauvorschriften in Anspruch nehmen
Nr. 99012068018000Sie können in bestimmten Fällen eine Beratung zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu Ihrem Bauvorhaben in Anspruch nehmen. Im Falle eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens gilt dies, soweit sich die Beratung auf Sachverhalte bezieht, die nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung sind.
Sie machen in der Regel einen Termin mit der für Ihr Vorhaben ört-lich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde zur Beratung.
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.
Im Falle eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens darf sich die Beratung nur auf Sachverhalte beziehen, die nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung sind.
DIe Kosten werden nach dem Zeitaufwand der Beratung berechnet.
Es gibt keine Fristen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)