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05.05.2023

Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Stadtteil Großseelheim Bebauungsplan »Lange Gasse" 1. Änderung und Erweiterung

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 13a und b BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a und § 13b BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat in ihrer Sitzung am 07.06.2022 den Aufstel-lungsbeschluss zu dem o.g. Bebauungsplan gefasst. Planziel des Bebauungsplans „Lange Gasse“ 1. Änderung und Erweiterung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnbebauung einschl. der erforderlichen Stellplätze durch Ausweisung eines Allgemeinen Wohn-gebietes (WA) im Sinne des § 4 BauNVO. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a (Teilbereich A – Änderung, rd. 0,34 ha) in Verbindung mit § 13b BauGB (Teilbereich B – Erweiterung, rd. 0,46 ha). Im Umgriff des Bebauungsplans liegt somit eine Fläche von rund 0,8 ha; der Geltungsbereich ist der Anlage zu entnehmen.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Kirchhain stellt Mischbauflächen - Bestand dar, dies kann - sofern erforderlich - bei einem Verfahren nach § 13a bzw. § 13b BauGB im Wege der Berichtigung an-gepasst werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich zugehöriger Begründung liegt in der Zeit von

Montag, dem 15.05.2023 – einschl. Freitag, dem 23.06.2023

in der Stadtverwaltung Kirchhain, Fachbereich Liegenschaften, Bau- und Stadtentwicklung, Borngasse 20 (Haus „Blauer Löwe“), 35274 Kirchhain, Zimmer 25 zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Während dieser Zeit können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht wer-den. Die Planunterlagen können zudem auf unserer Homepage unter https://www.kirchhain.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen sowie unter https://www.plan-es.com/beteiligungsverfahren.html eingesehen und heruntergeladen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13b BauGB aufge-stellt. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird ver-zichtet. Im beschleunigten Verfahren gelten nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des verein-fachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Durchführung eines Monitorings nach § 4c BauGB abgesehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4b BauGB das Planungsbüro PlanES, Elisabeth Schade, 35392 Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt worden ist.

Olaf Hausmann
Bürgermeister

Anlage: Lageplan mit Geltungsbereich

Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Stadtteil Großseelheim
Bebauungsplan „Lange Gasse“ 1. Änderung und Erweiterung
hier: Räumlicher Geltungsbereich

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