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02.02.2024

Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Kernstadt Bebauungsplan "Auf dem Heilberg", Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich sowie Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes »Auf dem Heilberg« a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB b) Bekanntmachung der Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
b) Bekanntmachung der Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat am 11.12.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans "Auf dem Heilberg" sowie die FNP-Änderung in diesem Bereich in der Kernstadt Kirchhain im regulären zweistufigen Verfahren mit einer Veränderungssperre beschlossen.

2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung ist der nachfolgenden Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, und umfasst in der
Flur 9, die Flurstücke 77tlw.,
Flur 12, die Flurstücke 31/3, 32/1, 33-35, 37/2, 37/3, 38/3, 40/2, 41/1-44/1, 46/1, 48/1, 50, 51/1, 53/1, 54, 55/1, 57/1, 58, 59, 61/1, 62-67, 82/22tlw., 84/1, 86/14tlw., 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93/8, 93/9, 139, 140, 141tlw.
Flur 15, die Flurstücke 31/1, 33/1, 36, 37, 38/1, 38/2, 127 tlw.

Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung Kirchhain. Das Gebiet wird im Westen durch den östlichen Siedlungsrand der Kernstadt und im Osten durch eine Graben- und Biotopstruktur begrenzt. Im Süden wird das Gebiet durch die bestehende Bahnstrecke und die Niederrheinische Straße begrenzt. Im Norden stellen der Ortsrandweg und das Kleingartengebiet die Begrenzung dar.

3. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

4. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung ist die Abrundung der östlichen Stadtrandlage gemäß den Vorgaben des Regionalplanes Mittelhessen 2010. Über ein zu erarbeitendes Städtebauliches Konzept soll die künftige östliche Siedlungsflächenentwicklung langfristig vorbereitet und dann abschnittsweise entwickelt werden. Zur Ausweisung kommen Allgemeine Wohngebiete gemäß § 4 BauNVO und Mischgebiete gemäß § 6 BauNVO. Bei der Abstufung der einzelnen Nutzungen ist auch darauf zu achten, dass ein Grüngürtel geschaffen wird (Frischluftschneise) und die westlich angrenzenden Nutzungen (Schwimmbad, Kindergarten) in Ihrer Funktion nicht eingeschränkt werden. Dem Bebauungsplanverfahren vorgeschaltet wird die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, das in den politischen Gremien vorgestellt und diskutiert wird und dann durch den vorliegenden Bebauungsplan umgesetzt werden soll. In einem zweistufigen Verfahren soll ein Angebotsbebauungsplan aufgestellt werden. Die Belange von Natur und Landschaft sowie dem Artenschutz sind gemäß §§ 1a und 2a BauGB im Rahmen der Bauleitplanung zu behandeln. Neben der Ausweisung von Ein- und Durchgrünungsflächen werden umfangreiche grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet ausgewiesen.
Für den unter 2. definierten Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Auf dem Heilberg" wird zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgt separat.

5. Die Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes erfordern eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes bzw. zur FNP-Änderung zu integrieren.

6. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB wird durch Auslegung der Planung in der Verwaltung und/oder durch eine Bürgerversammlung durchgeführt. Hierfür erfolgt eine separate Bekanntmachung.

Anlage 1
Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung für das Gebiet "Auf dem Heilberg"

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Der Magistrat der Stadt Kirchhain, 26.01.2024

Olaf Hausmann
Bürgermeister

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