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30.06.2023

Bauleitplanung der Stadt Kirchhain Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans »PV-FFA Kleinseelheim« im Stadtteil Kleinseelheim

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB
Die vollständigen Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans, bestehend aus:

  • Begründung inkl. 2 Anlagen ("Standortanalyse Freiflächenphotovoltaik" / "StellungnahmeAgri-PV"),
  • Umweltbericht inkl. 2 Anlagen ("Erhebung und Folgenbeurteilung zur BiologischenVielfalt“ / "Grünordnungsplan"),
  • textliche Festsetzungen und zwei Planteile

sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren liegen im Zeitraum vom
Montag, den 10.07.2023 bis einschließlich Freitag, den 18.08.2023
beim Magistrat der Stadt Kirchhain, Fachbereich 4 – Liegenschaften, Bau- und Stadtentwicklung,
Borngasse 20, 35274 Kirchhain, während der allgemeinen Dienststunden, montags bis
donnerstags von 8.00 – 12.30 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 - 12.30
Uhr im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht
ausgelegt. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Gem. § 4a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Entwurfsunterlagen in dem o.g.
Zeitraum auch über die Homepage der Stadt Kirchhain
https://www.kirchhain.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen/
in digitaler Form jedermann zugänglich gemacht werden.
Anregungen können im o.g. Zeitraum in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung
geschickt (oder als E-Mail an die Adresse: magistrat@kirchhain.de) oder zur Niederschrift
vorgetragen werden.
Den Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gem. § 3 (2), Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
bleiben können.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):
In der zur Bauleitplanung erfolgten Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB wurden insbesondere
Angaben gemacht zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grüngliederung und
Realnutzung und zum örtlichen Landschaftsbild.
In dem ergänzend dazu erfolgten Fachbeitrag Arten- und Biotopschutz wurde, auf Basis der
Ergebnisse örtlicher Kartierungen, die Vereinbarkeit der Bauleitplanung mit arten- und biotopschutzrechtlichen
Belangen fachgutachterlich belegt.
Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
Aus dem vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB liegen
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen zur öffentlichen
Einsichtnahme vor:

  • Alternativendiskussion/ Schutz landwirtschaftlicher Produktionsflächen,
  • Bodenschutz,
  • Gehölzerhalt und -entwicklung/ Eingrünung,
  • Pflege der PV-Anlage,
  • Jagd,
  • Starkregen-Ereignisse,
  • Anforderungen durch das Überschwemmungsgebiet (Hochwasserrückhaltebecken),
  • Gewässerschutz,
  • Artenschutz/ Biotopschutz,
  • naturschutzrechtlicher Eingriffsausgleich,
  • Landschaftsbildschutz,
  • Denkmalschutz.

Die Lage des Plangebietes sowie der räumliche Geltungsbereich und der Entwurf (nur Planteil
I) gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett umrandete Bereiche).

kleinseelheim
kleinseelheim

Stadt Kirchhain, 19.06.2023
Olaf Hausmann
Bürgermeister

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