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01.06.2023

Auslegung Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Kirchhain für die Amtszeit vom 01.01.2024 -31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Kirchhain und den Strafkammern des Landgerichts Marburg

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat in der Sitzung am 22.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Marburg und das Amtsgericht Kirchhain gefasst.

Die Liste mit den Personalvorschlägen liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von

Montag, den 05.06. bis Montag, den 12.06.2023

zu jedermanns Einsicht zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung an folgendem Ort aus:

Bürgerbüro (Erdgeschoss), Verwaltungsgebäude, Am Markt 6/8, 35274 Kirchhain.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll (Verwaltungsgebäude, Am Markt 6/8/, 2. OG) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Kirchhain, 25.05.2023

Olaf Hausmann

Bürgermeister

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