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Ausländerjagdschein Erteilung Tagesjagdschein

Nr. 99067009001001

Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie grundsätzlich nur einen Tagesjagdschein für Ausländer beantragen.

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjagdschein erteilt.

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • Ihr Hauptwohnsitz ist nicht in Deutschland
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bestandene Jägerprüfung oder vergleichbaren Nachweis
  • Ausweis
  • in den letzten drei Jahren erteilter Jagdschein des Heimatlandes
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinander folgende Tage.

https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Der Jahresjagdschein ist auf Verlangen den Jagdschutzberechtigen und Polizeibeamten vorzuzeigen.

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

26.11.2022
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