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05.03.2021

Anbringung von Hausnummern - Wichtig und manchmal lebensrettend

Die Gewährleistung der schnellen Auffindbarkeit von Grundstücken dient nicht nur der postalischen Erreichbarkeit. Insbesondere bei Notarzt-, Polizei- und Feuerwehreinsätzen kommt dem schnellen Auffinden des Wohnortes unter Umständen lebensentscheidende Bedeutung zu.
Alle Umstände, die dem Orientierungscharakter der Hausnummerierung zuwiderlaufen, sind zu vermeiden. Hierzu zählen insbesondere verschmutzte, beschädigte, unleserliche oder von Ästen und Vorbauten verdeckte Schilder bzw. Hausnummern.

Die Zuweisung von Hausnummern erfolgt unter Zugrundelegung des § 11 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Zuständig für die Kernstadt und die Stadtteile ist der Fachbereich 3, Sicherheit und Ordnung (Frau Gonder, Telefon 06422/808-146 oder m.gonder@kirchhain.de). Die Vergabe bzw. Zuweisung einer Hausnummer erfolgt durch schriftlichen Bescheid.

Leider kommt es immer mal vor, dass eigene Hausnummern ohne Zustimmung der Stadtverwaltung verwendet werden. Dies ist nicht zulässig.

Bei der Anbringung der Hausnummern bitten wir folgendes zu beachten:
• Bringen Sie Hausnummern so an, dass sie von öffentlichen Straßen und Wegen aus gut lesbar sind.
• Verzichten Sie in eigenem Interesse auf besonders künstlerisch verzierte Schilder/Nummern und wählen Sie stattdessen große, gut lesbare Ziffern. Farblich sollten sich diese deutlich von der Farbe der Hauswand abheben.
• Sorgen Sie dafür, dass Hausnummern nicht von Pflanzen überwuchert oder verdeckt werden.
• Sorgen Sie für eine gute Beleuchtung der Hausnummer, damit man sie auch bei Dunkelheit rasch als solche erkennen kann.
• Befindet sich ein Gebäude nicht direkt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, so sollte dieses mit einem Hinweisschild an der öffentlichen Verkehrsfläche gekennzeichnet werden.
In diesem Zusammenhang wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass auch die Beschriftung von Klingel und Briefkasten mit Namen eine einfache und schnelle Postzustellung fördert.

Alle Grundstückseigentümer werden gebeten, die Hausnummerierung an ihren Anwesen zu überprüfen und ggf. auszubessern. Wo Hausnummern fehlen bitten wir, diese kurzfristig anzubringen.

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