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Getrennte Abwassergebühr

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Wechsel des Bauherrn anzeigen

Nr. 99012085261000

Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.

Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel der Bauherrschaft mit.

Bitte wenden Sie sich an die Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihrer Sonderstatusstadt.

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde.

Die Bauherrschaft hat während Ihres Bauvorhabens gewechselt.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Kosten an.

Der Wechsel in der Bauherrschaft muss unverzüglich erfolgen.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

26.09.2023
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