Sprungziele
Seiteninhalt

Mitarbeiterliste

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Jährliche Personalmeldungen von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen

Nr. 99050167261001

Wenn Sie Betreiberinnen oder Betreiber einer Einrichtung nach dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen sind, müssen Sie jährlichen den Stand Ihres Betreuungs- und Pflegepersonals melden. In dieser Meldung müssen Sie die im vorangegangenen Kalenderjahr eingetretenen Veränderungen des Betreuungs- und Pflegepersonals angeben. Sie müssen die Meldung bis zum 31. Januar an die Betreuungs- und Pflegeaufsicht abgeschickt haben.

  • Sie übermitteln den Personalstand des Betreuungs- und Pflegepersonals Ihrer Einrichtung mit den erforderlichen Angaben an das zuständige Amt.
  • Das Amt prüft den von Ihnen übermittelten Personalstand.
  • Bei Bedarf ordnet das zuständige Amt eine Überprüfung Ihrer Einrichtung an.

Ihre Einrichtung muss bei den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales angezeigt sein.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Kosten an.

Gesetzliche Meldefrist für die Anzeige ist der 31.01. jeden Jahres.

Die Einrichtung erhält keine Nachricht über die Bearbeitung der Anzeige.

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege, Abteilung VI.1

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)

23.02.2023

Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Hessisches Amt für Versorgung und Soziales.

Seite zurück Nach oben