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Leben in Kirchhain

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Jugendfalknerjagdschein Ersatz

Nr. 99067008036000

Sollten Sie Ihren Jugendfalknerjagdschein verloren haben, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jugendfalknerjagdschein.

  • bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
  • Verlust des Jugendfalknerjagdschein
  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

26.11.2022
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