Ausländerjugendfalknerjagdschein Änderung
Nr. 99067012011000Hat sich nach Erteilung des Ausländerjugendfalknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
- bereits erteilter Ausländerjugendfalknerjagdschein
- Änderung von Namen oder Wohnsitz
- Ausweis
- Jagdschein
- Falknerjagdschein
§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz