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Veranstaltungs-Kalender Seniorinnen und Senioren

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Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen Erteilung

Nr. 99108024001000

Die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden können im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO Erlaubnisse für die übermäßige Straßennutzung nach § 29 StVO erteilen.

Diese Rechtsgrundlage schreibt eine Erlaubnispflicht vor für Veranstaltungen, die die Straße mehr als verkehrsüblich beanspruchen, und für Fahrzeuge, die die gesetzlich allgemein zulässige Grenzen überschreiten.

Der Antrag ist mit den o.g. Anlagen versehen schriftlich oder online bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die Behörde wird dann alle Träger öffentlicher Belange anhören und in Auswertung der Stellungnamen über die Möglichkeit der Erteilung der angestrebten Ausnahmegenehmigung für Rennen auf öffentlichen Straßen entscheiden.

Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden.

  • Ausgefüllter Antrag mit Streckenplan und Streckenbeschreibung,
  • Kartenmaterial,
  • Versicherungsnachweise,
  • Streckenabnahmeprotokoll/ Streckengutachten,
  • Erklärung zum Bundesfernstraßen-Gesetz

Die Kosten für das Verfahren berechnen sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und sind je nach Leistungsumfang der Behörde variabel (Geb.Nr. 263).

  • Gebühr: 10,20 - 2301,00 Euro

Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

Die Anhörfrist beträgt 14 Tage.

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

16.12.2022
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