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Veranstaltungs-Kalender Seniorinnen und Senioren

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Auffrischungsschulungen für Fluglehrer/Fluglehrerinnen und Klasseneinweisungsberechtigte anerkennen lassen

Nr. 99080148134000

Wenn Sie eine Genehmigung beziehungsweise eine Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Fluglehrer/Fluglehrerinnen (FI) und Klasseneinweisungsberechtigte (CRI) benötigen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

 
  • Antragstellung
  • Ihre Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
  • Die Voraussetzungen werden geprüft
  • Ihre Auffrischungsschulung für Lehrberechtigte (FI,CRI) wird anerkannt beziehungsweise genehmigt.

Regierungspräsidium Kassel beziehungsweise Regierungspräsidium Darmstadt

Sie müssen als Antragstellende eine Ausbildungsorganisation der Luftfahrt sein.

Es gibt keine Frist.

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

12.07.2023
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