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Veranstaltungs-Kalender Seniorinnen und Senioren

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Anlassbezogene Personalmeldung von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen

Nr. 99050167261002

Als Betreiberinnen und Betreiber einer Einrichtung nach dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen haben Sie anlassbezogen, z.B. auf Aufforderung des Amtes, Ihr Personal an die Betreuungs- und Pflegeaufsicht zu melden.

-    Sie übermitteln den Personalstand des Betreuungs- und Pflegepersonals Ihrer Einrichtung mit den erforderlichen Angaben an das zuständige Amt.
-    Das Amt prüft den von Ihnen übermittelten Personalstand.
-    Bei Bedarf ordnet das zuständige Amt eine Überprüfung Ihrer Einrichtung an.
 

Ihre Einrichtung muss bei den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales angezeigt sein.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Kosten an.

umgehend nach Aufforderung

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege, Abteilung VI.1

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)

23.02.2023

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales.

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