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Seniorenbeirat

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Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Fische

Nr. 99110061261003

Die Haltung von Wassertieren (Wassertiere wie z.B. Fische und Krebse) müssen Sie bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Dies gilt neben der gewerbsmäßigen landwirtschaftlichen Tierhaltung auch für reine Hobbytierhaltungen.

Dies betrifft die private oder gewerbliche Haltung von Speisefischen. Die Haltung von Zierfischen muss nur dann angezeigt werden, sofern eine direkte Verbindung des Wassers dieser Haltung zu natürlichen Gewässern besteht.

Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Die Tierhaltungen müssen ebenfalls beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL) angemeldet werden. Dort wird Ihrer Tierhaltung eine Registriernummer zugeordnet. 

Wenn sich Änderungen an Ihrer Tierhaltung ergeben, oder die Tierhaltung aufgegeben wird, sind Sie verpflichtet dies den vorgenannten Stellen zu melden.

•    Hessische Tierseuchenkasse: Für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse können Sie den Antrag online stellen.
•    Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.: Der Antrag kann via Formular eingereicht werden.
•    Für die Registrierung nehmen Sie bitte mit Ihrer Veterinärbehörde Kontakt auf.

Bitte wenden Sie sich an die Veterinärbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.

Zuständig sind die Veterinärbehörden.

Es gibt keine Voraussetzungen.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Kosten an..

Sie müssen keine Fristen beachten.

  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
     

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

19.10.2023
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