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Veranstaltungs-Kalender Seniorinnen und Senioren

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Lärmbekämpfung

In unserer Gesellschaft werden immer mehr Menschen von Lärm belästigt.
Je nach Ausmaß und Dauer einer Lärmbelästigung können für den Betroffenen Störungen eintreten bis hin zu Gesundheitsschädigungen.

Lärmquellen können sein:

  • verhaltensbezogener Lärm (z.B. nächtliches Grölen, laute Musik),
  • Lärm von Maschinen und Geräten (z.B. Rasenmäher, Laubbläser)
  • Lärm von Gewerbebetrieben.

Grundsätzlich muss sich jeder so verhalten, dass seine Mitmenschen nicht mehr als nötig durch Lärm beeinträchtigt werden.

Nachtruhe ist zivilrechtlich in der Zeit von 22 bis 7 Uhr.

Sonn- und Feiertage sind Ruhetage. Der Samstag ist ein Werktag!

Bei Fragen bezüglich verhaltensbezogener Lärm sowie Lärm von Maschinen und Geräten wenden Sie sich bitte an den unten angegebenen Fachbereich.

Sollten Sie durch Lärm von einem benachbarten Gewerbebetrieb gestört werden, wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an das

Regierungspräsidium Gießen
Dezernat 43.2
Marburger Straße 91
35396 Gießen
Tel. 0641 / 303-4476
Fax 0641 / 303-4103

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