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Veranstaltungs-Kalender Seniorinnen und Senioren

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Geburtsurkunde Ausstellung bei Geburt im Ausland sowie in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern

Nr. 99027002012003

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage eines vorhandenen Geburtenregistereintrags eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Wenn der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann die Geburt beim Standesamt I in Berlin eingetragen sein.

18.11.2022
  • Grundsätzlich kann eine Urkunde auch in analoger Form beantragt werden, jedoch wird aus Gründen der Beschleunigung des Bearbeitungsprozesses dringend zur Verwendung des Online-Antrages geraten.
  • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt ihre Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

  • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
    • der Ehegatte oder die Ehegattin oder Lebenspartner / Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
    • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse
  • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

  • bei Beantragung durch eine vertretende Person:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
    • und den Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person
  • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Es sind keine Fristen zu beachten.

Den Antrag auf gerichtliche Entscheidung reichen Sie beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin ein.

  • Formulare:
  • Online-Dienst vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Die Zuständigkeit obliegt dem Standesamt I in Berlin.

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.

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