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Fahrerlaubnis mit Beschränkungen/ Auflagen festsetzen

Nr. 99108050002000

Die Fahrerlaubnis kann mit Auflagen oder Beschränkungen versehen werden. In der Regel erfolgt dies von Amts wegen. Auflagen oder Beschränkungen werden in Form von Schlüsselzahlen im Führerschein dokumentiert. Sie können sich auf einzelne oder auf alle Fahrerlaubnisklassen beziehen. Hierbei kann es sich z.B. um Auflagen, wie die Notwendigkeit einer Sehhilfe, die Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe oder die Notwendigkeit technischer Hilfsmittel im Kraftfahrzeug handeln.

Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.

Die Voraussetzungen erfahren Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. 

Die erforderlichen Unterlagen können im Einzelfall abweichen. Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Die Gebühren sind abhängig vom jeweiligen Einzelfall.

Es gibt keine Frist.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

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10.01.2024
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