Sprungziele
Seiteninhalt

Jugend

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte oder Zahnärzte in Krankenhäusern oder Rettungsdienstorganisationen anzeigen

Nr. 99005111169002

Wenn Sie eine Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln ausüben möchten, müssen Sie das anzeigen. 

-    Sie reichen Ihre Anzeige über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden das erforderliche Dokument hoch
-    die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind
 

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege

  • Sie sind Arzt, Zahnarzt oder eine zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Personen, 
  • Sie stellen Arzneimittel unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung zum Zwecke der persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten her.
     

Liste der herzustellenden Arzneimittel mit ihrer Bezeichnung und Zusammensetzung.

Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Verwaltungsgerichtliche Klage

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

15.12.2022
  • Gebühr: 25,00 - 250,00 Euro
Seite zurück Nach oben