Sprungziele
Seiteninhalt

Jugend

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Hygienebeauftragte oder Hygienebeauftragter in Pflegeeinrichtungen nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege beantragen

Nr. 99018156001000

Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Weiterbildungsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Hygienebeauftragte oder Hygienebeauftragter in Pflegeeinrichtungen nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege beantragen erteilt.    

-    Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
-    die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
 

- Sie haben die vorgeschriebene Weiterbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden

Die Weiterbildungsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.

Verwaltungsgerichtliche Klage
 

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Die Weiterbildungen für Pflegeberufe sind in Hessen durch die Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO-Pflege) vom 6. Dezember 2010 (GVBl. I S. 654), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2020 (GVBl. I S. 878) geregelt.

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration 

28.11.2022
  • Gebühr: 80,00 Euro

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).  

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Seite zurück Nach oben