Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anzeigen
Nr. 99005109169000Wenn Sie einen Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln ausüben wollen, müssen Sie dies vorher anzeigen.
- Sie reichen Ihre Anzeige über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden das erforderliche Dokument hoch
- die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind
- Sie müssen eine verantwortliche Person mit der erforderlichen Sachkenntnis benennen
- Sie müssen einen Einzelhandel ausüben
Sachkenntnisnachweis der verantwortlichen Person.
Die Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
- Gebühr: 25,00 - 250,00 Euro
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege