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Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
Nr. 99014018012000Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beantragen.
Dieser kann gemeinsam mit der Sterbeurkunde beantragt werden.
- Der Registerauszug kann beantragt werden von: Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen der verstorbenen Person
- Geschwister des Verstorbenen müssen bei der Beantragung ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
- Andere Personen müssen bei der Beantragung ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
- Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
- Anweisung durch das Gericht
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
20.10.2022
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.