Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen - Zuschuss Gewährung
Nr. 99148134080000Im Rahmen der Forstentwicklung werden forstwirtschaftliche Vorhaben im Privat- und Kommunalwald gefördert.
Innerhalb dieses Förderprogrammes wird folgendes gefördert:
(1) Förderung der Erstaufforderung
(2) Förderung einer naturnahmen Waldbewirtschaftung
- Vorarbeiten
- Waldumbau
- Jungbestandspflege
- Bodenschutzkalkung
- Bodenschonende Holzernte
- Zertifizierung
- Waldentwicklung
(3) Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen
- Waldpflegevertrag
- Mitgliederinformation und Mitgliederaktivierung
- Zusammenfassung des Holzangebotes
- Professionalisierung
(4) Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur
- Forstwirtschaftlicher Wegebau
- Förderung von Holzkonservierungsanlagen
- Kalamitäten
Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen
- Räumung
- Waldschutz I
- Waldschutz II
- Holzlagerplätze
- Wiederaufforstung
Kooperationspartnerinnen beziehungsweise Kooperationspartner sind: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Regierungspräsidium Darmstadt, V52-Forsten, Hilperstraße 31, 64295 Darmstadt sowie die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland.
Die Anträge sind online im Agrarportal Hessen zu stellen.
Die Zuständigkeit obliegt dem Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat V 52 Forsten.
Die aktuellen Voraussetzungen finden Sie immer in der aktuellen Richtlinie.
Darüber hinaus gibt es ebenfalls die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen.
- Förderantrag zur Förderung der ländlichen Entwicklung
- Ggf. weitere Anlagen je nach Vorhaben und Sachlage
- Antrag auf Bewilligung Zahlung und Verwendungsnachweis
Für Sie fallen keine Kosten bei dieser Förderung an.
Folgende Fördermaßnahmen haben zwei Antragsfristen im Jahr, immer zum 01.03. sowie zum 01.09.:
- A1 - Neuanlage von Wald
- B2 - Waldumbau
- B3 - Jungbestandspflege
- B4 - Bodenschutzkalkung
- D1 - Wegebau
Für das Förderprogramm gibt es keine gesetzlichen Bearbeitungsfrist.
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen.
- Hessisches Waldgesetz (HWaldG)
- VERORDNUNG (EU) Nr. 1305/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
- Formulare vorhanden: nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz