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Reisepass Änderung wegen Adressänderung

Nr. 99085001011001

Wenn sich Ihr Wohnort zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, dann müssen Sie den neuen Wohnort auf Ihrem Reisepass eintragen lassen.

Wenn Sie Ihren Wohnort persönlich bei der für Sie zuständigen Behörde am neuen Wohnort ändern lassen, wird dort ein Adressaufkleber mit Ihrem neuen Wohnort auf Ihrem Reisepass angebracht.

Wenn Sie Ihren Wohnort online ändern möchten, dann wird Ihnen der Adressaufkleber per Post zugeschickt. Anschließend müssen Sie den Adressaufkleber auf Ihrem Reisepass über den alten Wohnort kleben.

Auch wenn Sie ins Ausland ziehen und keine Adresse mehr in Deutschland haben, muss Ihr Reisepass geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann Ihr Aufenthaltsort im Ausland.

Bei persönlicher Beantragung der Adressänderung:

  • Sie melden sich persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.
  • Sie legen Ihren gültigen Reisepass und ihre amtliche Meldebestätigung vor.
  • Die Meldebehörde klebt dann einen amtlichen Adressaufkleber mit Ihrem neuen Wohnort über den alten Wohnort in Ihrem Reisepass.
  • Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, um Ihre Adressänderung bei Ihrer zuständigen Meldebehörde im Reisepass vorzunehmen.

Bei Beantragung der Adressänderung im Internet:

  • Sie rufen den Online-Dienst auf.
  • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
  • Sie geben alle erforderlichen Daten online ein.
  • Die Meldebehörde wird Ihnen dann per Post einen Adressaufkleber mit Ihrem neuen Wohnort zuschicken.
  • Sie kleben den Adressaufkleber mit Ihrem neuen Wohnort über den alten Wohnort in Ihrem Reisepass.
  • Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
  • Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse zuvor schon bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.
  • Sie haben eine amtliche Meldebestätigung.
  • Gültiger Reisepass
  • Aktuelle amtliche Meldebestätigung

Es fallen keine Kosten an.

Sie müssen Ihren neuen Wohnort unverzüglich nach Ihrer Adressänderung in Ihrem Reisepass ändern lassen oder selbst online ändern.

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

§ 15 Nr. 1 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__15.html

§ 19 Absatz 1 Satz 1 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__19.html

§ 19 Absatz 2 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__19.html

§ 19 Absatz 3 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__19.html

§ 23a Bundesmeldegesetz (Bundesmeldegesetz – BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23a.html

§ 1 Absatz 2 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__1.html

§ 15 Absatz 4 Nummer 3 Verordnung zur Durchführung des Pass-gesetzes (Passverordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html

Anlage 1b Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Pass-verordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/anlage_1b.html

Anlage 1c Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Pass-verordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/anlage_1c.html

Anlage 11 Nummer 1 Verordnung zur Durchführung des Passgeset-zes (Passverordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/anlage_11.html

Anlage 11 Nummer 6 Satz 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/anlage_11.html

Anlage 11 Tabelle 3 Verordnung zur Durchführung des Passgeset-zes (Passverordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/anlage_11.html

Anlage 11 Tabelle 4 Verordnung zur Durchführung des Passgeset-zes (Passverordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/anlage_11.html

§ 4 Nummern 4.1.9 bis 4.1.9.5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.htm

§ 6 Absatz 2 Nummer 6.2.1.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.htm

§ 6 Absatz 2 Nummer 6.2.2.5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.htm

§ 21 Absatz 2 Nummer 21.2.8 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.htm

  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage

Sie müssen die Adresse auf dem Reisepass nur ändern lassen, wenn sich Ihr Wohnort geändert hat.

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport (BIS)
- Amt für Innere Verwaltung und Planung -

08.09.2022
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