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Kindertagesstätte
"Im Brand"

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Beitragsübernahme der Unfallversicherung von Pflegepersonen Übernahme

Nr. 99013046068000

Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst. 

Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII.

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

27.10.2023

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.

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