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Bauzustand anzeigen

Nr. 99012082261000

Die Bauherrschaft muss der unteren Bauaufsichtsbehörde die Fertigstellung des Rohbaus, die abschließende Fertigstellung und ggf. die Nutzungsaufnahme vor Fertigstellung mitteilen.

Sie füllen den/die Vordrucke digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.

Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.

Es gibt keine Voraussetzungen.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.

  • Die Fertigstellung des Rohbaus von nicht baugenehmigungsfreien Gebäuden und die abschließende Fertigstellung sind der Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen vorher unter Angabe des Zeitpunkts der Fertigstellung anzuzeigen.
  • Die Aufnahme der vollständigen oder teilweisen vorzeitigen Benutzung ist der Bauaufsichtsbehörde eine Woche vorher mitzuteilen.
     

Es gibt keine feste Bearbeitungsdauer, die Meldung ist lediglich abzugeben.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)

27.09.2023
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