Anerkennung als Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen beantragen
Nr. 99012055001000Prüfsachverständige für Vermessungswesen prüfen und bescheinigen, dass die Grundfläche des Gebäudes und dessen Höhenlage in Übereinstimmung mit den Bauvorlagen auf dem Grundstück abgesteckt worden ist.
Wird die Absteckung von der oder dem Prüfsachverständigen für Vermessungswesen selbst ausgeführt, entfällt die Prüfung. Steht endgültig fest, dass die Bescheinigung nicht ausgestellt werden kann, unterrichten die Prüfsachverständigen die untere Bauaufsichtsbehörde.
Nachdem Sie den Antrag auf Eintragung als Prüfsachverständiger gestellt haben, wird der Eintragungsausschuss für Vermessungswesen Ihre eingereichten 10 Referenzprojekte prüfen.
Nach erfolgreicher Prüfung der Referenzprojekte, erhalten Sie Ihre Eintragungsurkunde für Vermessungswesen.
Zuständig ist die Ingenieurkammer Hessen.
Sie müssen den Nachweis eines Ingenieurstudiums in der Fachrichtung Vermessungswesen an einer deutschen Hochschule oder ein in Bezug auf die Berufsqualifikation gleichwertiges Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule abgeschlossen und mindestens zwei Jahre lang Berufserfahrung bei der örtlichen Ausführung von Vermessungen im Liegenschaftskataster mit Grenzbezug erworben haben.
- Antrag auf Anerkennung und Eintragung in die Liste der Prüfsachverständigen für Vermessungswesen
- Datenbogen
- Lebenslauf
- Führungszeugnis
- Erklärungsbogen
- Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten
- Angaben über Zweitniederlassungen
- Berufshaftpflichtversicherung
- Ausgefüllter Fachbogen für Vermessungswesen
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule in der Fachrichtung Vermessungswesen
- Nachweis über eine mindestens zwei Jahre lange Berufserfahrung bei der örtlichen Ausführung von Vermessungen
- Nachweis der erforderlichen Messgeräte und Hilfsmittel
- 10 Referenzprojekte zum Nachweis, dass während der letzten zwei Jahre Bauwerksabsteckungen mit Bezug auf die Grundstücksgrenze bescheinigt wurden
§ 26 HPPVO - Besondere Voraussetzungen, Anerkennungsbehörde
§ 27 HPPVO - Aufgabenerledigung
Sie können Widerspruch einlegen.
Ingenieurkammer Hessen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
- Gebühr: 125,00 Euro
Jahresgebühr - Gebühr: 159,00 - 265,00 Euro
Einmalige Verfahrensgebühr