Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen
Nr. 99027006261001Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
- Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.
- Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur
Es fallen keine Gebühren an.
Sie müssen die Geburt innerhalb einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzeigen. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.
Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt beurkundet wird, sind weitere Nachweise erforderlich.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Bitte wenden Sie sich an das für den Geburtsort zuständige Standesamt