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Anwohnerparkausweis
Anwohnerparkausweis
Für die Straßenzüge „Hinterm Kirchhof“ und „Blaue Pfütze“ können Anwohnerparkausweise für die dort wohnhaften Personen, gegen Vorlage des Fahrzeugscheins, ausgestellt werden. Die Gültigkeit ist auf das jeweilige Kalenderjahr begrenzt.
Gebühr für die Ausstellung eines Anwohnerparkausweises: 40,- Euro
Gebühr für die Ausstellung eines Gästeparkausweises für die Dauer von bis zu 4 Wochen im Jahr: 10,- Euro