Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
Nr. 99006035169001Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.
Kurze Beschreibung, wie es zu dem Unfall gekommen ist, beteiligte Personen, welche Arbeitsmittel nach Anhang 2 und 3 Betriebssicherheitsverordnung waren beteiligt.
Die Anzeige kann online erfolgen.
Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:
- Angaben zur Person,
- deren Arbeitsbereich,
- Schilderungen zum Unfallhergang
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Örtlich zuständiges Regierungspräsidium.
Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.