Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis
Nr. 99004001005000Eine Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
- Zunächst sollten Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Behörde aufnehmen, um Ihr Vorhaben zu schildern und den Umfang der einzureichenden Dokumente zu besprechen.
- Als nächstes stellen Sie einen vollständigen schriftlichen Antrag.
- Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
- Ggf. fordert die zuständige Behörde weitere Dokumente an.
- Wenn die Anforderungen des Apothekengesetzes erfüllt sind, wird Ihnen eine Betriebserlaubnis erteilt.
- Der Apothekenbetrieb darf erst nach einer Abnahmebesichtigung durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.
Wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Anforderungen gemäß § 14 Apothekengesetz erfüllt sind, ist die Betriebserlaubnis gemäß Antrag zu erteilen.
Dokumente gemäß § 14 Apothekengesetz sind vorzulegen.
Genauere Angaben zu Art und Umfang macht die jeweilige örtlich zuständige Behörde.
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
- Gebühr: 1500,00 Euro
- Gebühr: 110,00 Euro
für die Prüfung der Baupläne.
Der Antrag sollte vor dem gewünschten Termin gestellt werden - mindestens:
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
- Einspruch
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).