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Bergbau Umweltinformationen Auskunft

Nr. 99020042023000

In Deutschland informieren die Regierung sowie Stellen der öffentlichen Verwaltung die Allgemeinheit aktiv über die Umwelt. Über diese informationspflichtigen Stellen hat jede Person einen Anspruch auf den freien Zugang zu Umweltinformationen.

Umweltinformationen geben Auskunft über

  • den Zustand der Umwelt, die menschliche Gesundheit und Sicherheit,
  • Faktoren, Tätigkeiten, Maßnahmen, die sich auf die Umwelt auswirken,
  • Umweltrecht,
  • politische Programme mit Bezug zur Umwelt. 

Bei den Behörden können Sie auch selbst bestimmte Daten abfragen, beispielsweise über die Qualität der Luft und Gewässer sowie Daten über Biotope und Schutzgebiete.

Wenn Sie bestimmte Umweltinformationen erhalten möchten, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Sie müssen dafür kein rechtliches Interesse nachweisen.

Im Bergbausektor sind beispielsweise die folgenden Informationen interessant:

  • Fließwege und Beschaffenheit von Grund und Oberflächenwasser,
  • Auswirkungen auf Böden, Fauna und Flora sowie
  • Inhaber und Laufzeiten von Bergbauberechtigungen in einem bestimmten Gebiet.

Zugang zu Umweltinformationen können Sie zum Beispiel durch Auskunftserteilung oder Akteneinsicht erhalten.

Jede Person hat Anspruch darauf, Umweltinformationen über informationspflichtige Stellen einzusehen und zu beantragen.

Ihr Antrag muss die gewünschten Informationen genau benennen, das heißt, die Stelle muss erkennen können, welche Informationen Sie von ihr benötigen.

Die Gebühren bestimmen sich nach dem Aufwand, den die Informationsbeschaffung erfordert. Lehnt die Behörde den Antrag ab, fallen keine Kosten an.

  • Widerspruch
  • eventuell Klage vor dem Verwaltungsgericht

Zu den informationspflichtigen Stellen gehören nicht die bestimmte Bundesbehörden, die an der Gesetzgebung beteiligt sind und Gerichte des Bundes, die keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)

01.08.2023
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