Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch zur Ausübung der Heilkunde befugte Personen anzeigen
Nr. 99005111169001Wenn Sie eine erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln ausüben möchten, müssen Sie das anzeigen.
- Sie reichen Ihre Anzeige über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden das erforderliche Dokument hoch,
- die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Liste der herzustellenden Arzneimittel mit ihrer Bezeichnung und Zusammensetzung.
Die Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
- Gebühr: 25,00 - 250,00 Euro