Mehrere Meldungen aus der Kernstadt wegen Ratten - Schädlinge aktiv bekämpfen
Bei der städtischen Ordnungsbehörde gehen in der letzten Zeit vermehrt Meldungen über Rattenbefall ein. Die unbeliebten Schädlinge wurden im Bereich von Kanaleinläufen, aber auch auf privaten Grundstücken gesichtet. Entsprechende Hinweise beziehen sich überwiegend auf die Kernstadt (Altstadt, Innenstadt, Frankfurter Straße sowie umliegende Straßenzüge).
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Leider auch im Stadtgebiet von Kirchhain. Sie vermehren sich sehr schnell und übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung. Bevor die Population zunimmt, müssen die Nager aktiv bekämpft werden.
Was ist zu tun?
Die Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken, Lager- und Schuttplätzen, Kanalisation, Garten- und Parkanlagen sowie Eisenbahnanlagen sind verpflichtet, in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten bei einer allgemeinen oder in Einzelfällen angeordneten Bekämpfungsaktion Rattenvertilgungsmittel in ausreichender Menge auszulegen oder auslegen zu lassen.
Die Bekämpfungsmaßnahmen sind notfalls so lange zu wiederholen, bis sämtliche Schädlinge vernichtet sind.
Für die Schädlingsbekämpfung ist neben dem Eigentümer derjenige verantwortlich, der die tatsächliche Gewalt über die Grundstücke oder Örtlichkeiten ausübt.
Vor Beginn der Schädlingsbekämpfung sollten Abfallstoffe - vor allem Küchen- und Futterabfälle, Müll, Gerümpel von allen den Ratten leicht zugänglichen Orten entfernt werden.
Wegen der Schwierigkeit einer sachkundigen Rattenbekämpfung empfiehlt sich die Hinzuziehung eines amtlich zugelassenen Schädlingsbekämpfungsunternehmens.
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
- Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen. Kontaktadressen erhalten Sie vom Ordnungsamt.
- Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen.
- Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das Ordnungsamt wenden.
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.
- Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.
Bei weiteren Fragen und Hinweisen
zu Schädlingsbekämpfern steht die Stadtverwaltung Kirchhain, Fachbereich 3 „Sicherheit und Ordnung“, Am Markt 6/8, Kirchhain, Tel. 06422/808-342, E-Mail-Kontakt: sicherheit@kirchhain.de , gerne zur Verfügung.
Informationen gibt es auch über die Internetseiten der Stadt Kirchhain unter www.kirchhain.de (Dienstleistungen von A-Z, Rattenbekämpfung).
BU: Ratten können Krankheiten übertragen und müssen in den Ortslagen wirkungsvoll bekämpft werden. Müll bitte vorher entsorgen.
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