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12.06.2026

Urlaubszeit ist Reisezeit

Sind meine Ausweisdokumente fit für den Urlaub?
Urlaubsreisen werden zwar meist lange im Voraus geplant, dennoch wird dabei oft ein wichtiges Detail außer Acht gelassen oder vergessen: Die für die Einreise in das gewählte Urlaubsland benötigten Ausweis- oder Passdokumente.

Als örtliche Passbehörde empfehlen wir dringend, sich frühzeitig vor Urlaubsantritt über die jeweiligen Einreisebestimmungen des Urlaubslandes zu informieren und die Pass- und Ausweisdokumente auf deren zeitliche Gültigkeit zu prüfen.

Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen anderer Länder bietet Reisenden das Auswärtige Amt unter www.auswaertiges-amt.de.

Die Reise- und Sicherheitshinweise enthalten wichtige Informationen darüber, ob bei touristischen Reisen und unter Verwendung des regulären Reisepasses eine visumsfreie Einreise in einen Staat möglich ist oder ob generell Visumspflicht besteht. Darüber hinaus sind auch Angaben enthalten, welche weiteren Dokumente (z.B. vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass) ein Staat für die Einreise eines deutschen Staatsbürgers akzeptiert.

Die Passbehörde der Stadt Kirchhain hingegen erteilt keine verbindlichen Auskünfte über geltende Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedstaaten und ausländischer Staaten!
Bitte beachten sie gerade im Falle der Mitreise von Kindern, dass seit dem 01.01.2024 bundesweit keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum des Dokuments. Vorausgesetzt, die Feststellung der Identität des Kindes ist anhand des Lichtbildes aktuell zweifelsfrei möglich. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, dies zu beurteilen und ggfs. eine Neubeantragung eines Personalausweises oder Reisepasses für das Kind vorzunehmen.

Frühzeitige Beantragung wichtig
Sollten sie also feststellen, dass neue Pass- oder Ausweisdokument benötigt werden, kümmern sie sich bitte frühzeitig darum, denn je nach Art des benötigten Dokuments variieren hier auch die Produktionszeiten der Bundesdruckerei Berlin. Grundsätzlich ist mit einer Bearbeitungszeit durch die Bundesdruckerei von zwei bis vier Wochen zu rechnen. Erfahrungsgemäß kommt es aber während der Haupturlaubszeiten immer wieder zu verlängerten Produktionszeiten, so dass man in der Vergangenheit auch mal bis zu acht Wochen auf seinen neuen Reisepass warten musste. Daher schieben sie eine Neubeantragung benötigter Dokumente besser nicht auf die lange Bank!

Beantragung von Ausweisen im Bürgerbüro
Die Neubeantragung von Pässen und Ausweisen erfolgt im Bürgerbüro der Stadt Kirchhain. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Die Antragstellung kann jederzeit während der Öffnungszeiten erfolgen:

  • Montag bis Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag:               11:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag:                      08:00 Uhr bis 12.30 Uhr

Das Bürgerbüro der Stadt Kirchhain befindet sich im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes, Am Markt 6/8 in Kirchhain.

Kontakt & Auskünfte
Antragstellende sollten sich im Vorfeld über die mitzubringenden Antragsunterlagen informieren, so dass bei dem Besuch im Bürgerbüro der Neubeantragung des Dokuments nichts im Wege steht.

Die Homepage der Stadt Kirchhain bietet unter www.kirchhain.de in der Rubrik „Bürgerservice“ aktuelle Informationen zu dem Thema.

Telefonische Auskünfte erhalten sie während der Öffnungszeiten unter der Rufnummer 06422/808-0 oder auch per Mail: buergerbuero@kirchhain.de.

Fragen rund um das Thema Pässe und Ausweise beantworten die Mitarbeitenden des Bürgerbüros gerne, damit sie pass- und ausweistechnisch entspannt in Ihren wohl verdienten Urlaub starten können!

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