Sicherheit bei Veranstaltungen: Wann ein Brandsicherheitsdienst erforderlich ist
Ob Vereinsfest, Konzert, Kirmes, Zeltveranstaltung oder großes Public Viewing – überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen, spielt die Sicherheit der Besucher eine zentrale Rolle. Deshalb weist die Stadt Kirchhain gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr auf die rechtzeitige Anmeldung von Veranstaltungen und die mögliche Anordnung eines Brandsicherheitsdienstes (BSD) hin.
Ein Brandsicherheitsdienst wird gemäß § 17 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) angeordnet, wenn bei einem möglichen Brand eine größere Anzahl von Menschen gefährdet ist. Dazu zählen unter anderem Veranstaltungen in Festzelten, Versammlungsstätten, Märkte, Konzerte, Tanzveranstaltungen oder Veranstaltungen mit offenem Feuer beziehungsweise Pyrotechnik.
Anmeldung mindestens vier Wochen vorher
Veranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor dem Termin beim Magistrat der Stadt Kirchhain – Fachbereich 3 „Sicherheit und Ordnung“ – angemeldet werden. Hierfür steht ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
Im Rahmen der Anmeldung werden unter anderem folgende Punkte abgefragt:
- Art und Größe der Veranstaltung
- erwartete Besucherzahlen
- Veranstaltungsort
- Besonderheiten wie offene Flammen, Bühnenbetrieb oder Feuerwerk
- Bestuhlungs- und Rettungswegsituation
Anhand dieser Angaben erfolgt eine Gefahrenbewertung. Die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Brandsicherheitsdienstes trifft die Stadt Kirchhain in enger Abstimmung mit der Leitung der Feuerwehr.
Welche Aufgaben hat der Brandsicherheitsdienst?
Der Brandsicherheitsdienst dient dem vorbeugenden Brandschutz und überwacht die Veranstaltung hinsichtlich möglicher Gefahrenquellen. Dazu gehören insbesondere:
- Kontrolle von Rettungswegen und Notausgängen
- Überprüfung von Feuerlöschern, Alarm- und Sicherheitseinrichtungen
- Beobachtung von Bereichen mit erhöhter Brandgefahr
- Unterstützung bei Räumungen im Gefahrenfall
- Einleitung erster Löschmaßnahmen und Alarmierung der Feuerwehr
Der BSD ist damit ein wichtiges Bindeglied zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz.
Warum eine frühzeitige Anmeldung wichtig ist
Gerade bei größeren Veranstaltungen müssen häufig mehrere zuständige Stellen beteiligt werden. Eine frühzeitige Anmeldung erleichtert die Abstimmung zwischen Veranstalter, Ordnungsbehörde und Feuerwehr und hilft dabei, notwendige Sicherheitsmaßnahmen rechtzeitig umzusetzen. Zudem können fehlende Unterlagen oder notwendige Auflagen frühzeitig geklärt werden.
Die Feuerwehr weist außerdem darauf hin, dass die Durchführung eines Brandsicherheitsdienstes nicht automatisch bedeutet, dass eine Veranstaltung „gefährlich“ ist. Vielmehr handelt es sich um eine präventive Sicherheitsmaßnahme zum Schutz aller Besucherinnen und Besucher.
Kosten und Durchführung
Die Kosten für einen angeordneten Brandsicherheitsdienst trägt grundsätzlich der Veranstalter entsprechend der geltenden Gebührensatzung der Stadt Kirchhain. Art und Umfang des eingesetzten Personals sowie notwendige Fahrzeuge werden durch die Leitung der Feuerwehr festgelegt.
Fragen zur Anmeldung oder zum Brandsicherheitsdienst
Fachbereich 3 „Sicherheit und Ordnung“, Tel. Telefon: 06422/808-146 oder 808-342, E-Mail: sicherheit@kirchhain.de


