Kommunalwahlen im Lande Hessen am 15. März 2026
Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain;
Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung
Die gewählten Stadtverordneten
Dietmar Menz, geb. am 07.11.1954, 35274 Kirchhain – Wahlvorschlag CDU
Hannelore Wachtel, geb. am 03.03.1958, 35274 Kirchhain – Wahlvorschlag SPD
Konrad Hankel, geb. 21.03.1964, 35274 Kirchhain – Wahlvorschlag SPD
Werner Schlößinger, geb. am 26.02.1964, 35274 Kirchhain – Wahlvorschlag AfD
haben mir gegenüber schriftlich erklärt, dass sie auf ihr Mandat verzichten.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der zurzeit gültigen Fassung rücken aufgrund der abgegebenen Stimmen als nächster noch nicht berufener Bewerber aus den jeweiligen Wahlvorschlägen der Parteien
Frau Janina Posch, 35274 Kirchhain – CDU
Herr Philipp Büttner, Kirchhain-Langenstein – SPD
Herr Dr. Rafael Fritz, Kirchhain - SPD
Herr Hans Roggenbuck, 35274 Kirchhain – AfD
in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain nach.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person der Stadt Kirchhain binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Besonderen Wahlleiter der Stadt Kirchhain in Zimmer 34 des Verwaltungsgebäudes Am Markt 6/8 in 35274 Kirchhain einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).
Kirchhain, den 22. Mai 2026
DER BESONDERE WAHLLEITER
der Stadt Kirchhain
Benjamin Beule


