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Auslegung des Eigenkontrollberichts 2025 für die Sonderabfalldeponie Kleinseelheim

Bekanntmachung

Aufgrund des § 5 der Verordnung über die Eigenkontrolle von oberirdischen Deponien (Deponieeigenkontroll-Verordnung – DEKVO) vom 03.03.2010 (GVBl S. 101 ff.), zuletzt geändert durch Verordnung vom 02.12.2025 (GVBl 2025 Nr. 89), hat der Deponiebetreiber die Überwachungsmaßnahmen einmal jährlich in einem Eigenkontrollbericht darzustellen. Gemäß Bescheid des Regierungspräsidiums Gießen vom 05.02.1996 ist dieser Bericht für die Dauer von zwei Monaten bei der Stadtverwaltung und bei dem Ortsvorsteher in Kleinseelheim zur öffentlichen Einsichtnahme auszulegen.

Für die HIM GmbH, Waldstraße 11, 64584 Biebesheim, als Betreiberin der Sonderabfalldeponie Kleinseelheim geben wir bekannt, dass der Eigenkontrollbericht für das Jahr 2025 in der Zeit vom 19.05.2026 bis 20.07.2026 bei dem Magistrat der Stadt Kirchhain, Borngasse 20, II. Obergeschoss, 35274 Kirchhain zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung öffentlich ausliegt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in der Zeit vom 19.05.2026 bis 20.07.2026 an jedem ersten Montag im Monat von 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr bei dem Ortsvorsteher des Stadtteiles Kleinseelheim, Kindertagesstätte, Zum Sportplatz 9, 35274 Kirchhain (Stadtteil Kleinseelheim).

Den Eigenkontrollbericht können Sie hier Eigenkontrollbericht 2025 für die Sonderabfalldeponie Kleinseelheim bis zum Ende der Gültigkeit zur öffentlichen Einsichtnahme einsehen.

Evtl. Fragen zu dem Eigenkontrollbericht sind an die HIM GmbH (Frau Fanciska Moser, 06258 895-3811, franciska.moser@indaver.com ) zu richten.

Kirchhain, 05.05.2026

Der Magistrat

Olaf Hausmann, Bürgermeister

15.05.2026 
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