Sprungziele
Seiteninhalt

Kommunalwahlen im Lande Hessen am 15. März 2026 -
Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain;
Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung

Bekanntmachung

Der aus dem Wahlvorschlag der Partei „AfD“ gewählte Stadtverordnete, Herr Oliver Mühl, geb. am 29.03.1985, 35274 Kirchhain-Niederwald, hat mir gegenüber schriftlich erklärt, dass er auf sein Mandat verzichtet.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der zurzeit gültigen Fassung rückt aufgrund der abgegebenen Stimmen als nächster noch nicht berufener Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Partei „AfD“ Frau Sonja Kißmer, 35274 Kirchhain in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain nach.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person der Stadt Kirchhain binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Besonderen Wahlleiter der Stadt Kirchhain in Zimmer 34 des Verwaltungsgebäudes Am Markt 6/8 in 35274 Kirchhain einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).

Kirchhain, den 24. April 2026 

DER BESONDERE WAHLLEITER
der Stadt Kirchhain

Benjamin Beule

23.04.2026 
Seite zurück Nach oben