III. Nachtrag zur Vereinsförderrichtlinie der Stadt Kirchhain
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat in ihrer Sitzung am 23.02.2026 die am 26.06.20217 beschlossenen Vereinsförderrichtlinien durch folgenden III. Nachtrag aktualisiert:
§ 7 „Allgemeine Fördervoraussetzungen“ wird wie folgt geändert/ergänzt:
Nicht unter diese Förderrichtlinien fallen:
- Politische Parteien im Sinne von Art. 21 Grundgesetz (GG) sowie politische Gruppierungen, Vereinigungen, Bündnisse, Wählervereinigungen pp.
Der III. Nachtrag tritt mit der Veröffentlichung / Bereitstellung auf der Homepage der Stadt Kirchhain im Internet am 24.04.2026 in Kraft.
Kirchhain, den 20.04.2026
DER MAGISTRAT
Olaf Hausmann, Bürgermeister


