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III. Nachtrag zur Vereinsförderrichtlinie der Stadt Kirchhain

Bekanntmachung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat in ihrer Sitzung am 23.02.2026 die am 26.06.20217 beschlossenen Vereinsförderrichtlinien durch folgenden III. Nachtrag aktualisiert:

§ 7 „Allgemeine Fördervoraussetzungen“ wird wie folgt geändert/ergänzt:

Nicht unter diese Förderrichtlinien fallen:

  • Politische Parteien im Sinne von Art. 21 Grundgesetz (GG) sowie politische Gruppierungen, Vereinigungen, Bündnisse, Wählervereinigungen pp.

Der III. Nachtrag tritt mit der Veröffentlichung / Bereitstellung auf der Homepage der Stadt Kirchhain im Internet am 24.04.2026 in Kraft.

Kirchhain, den 20.04.2026

DER MAGISTRAT
Olaf Hausmann, Bürgermeister

23.04.2026 
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