Kommunalwahlen im Lande Hessen am 15. März 2026 - Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung
Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain; Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung
Der aus dem Wahlvorschlag der Partei „SPD" gewählte Stadtverordnete, Herr Olaf Bernd Hausmann, geb. am 19.04.1965, 35274 Kirchhain, hat mir gegenüber schriftlich erklärt, dass er auf sein Mandat verzichtet.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der zurzeit gültigen Fassung rückt aufgrund der abgegebenen Stimmen als nächster noch nicht berufener Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Partei „SPD" Herr Klaus Eichler, 35274 Kirchhain-Stausebach in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain nach.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person der Stadt Kirchhain binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Besonderen Wahlleiter der Stadt Kirchhain in Zimmer 34 des Verwaltungsgebäudes Am Markt 6/8 in 35274 Kirchhain einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).
Kirchhain, den 10. April 2026
DER BESONDERE WAHLLEITER der Stadt Kirchhain
Benjamin Beule


