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Bekanntmachung

I. Nachtrag zur Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige in der Stadt Kirchhain (Entschädigungssatzung) in der von der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2026 beschlossenen Fassung

Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain am 23.02.2026 folgenden


I. Nachtrag


beschlossen:


Artikel 1
§ 3 "Aufwandsentschädigungen“ erhält in Abs. 7 folgende Fassung:
(7) Ehrenamtlich Tätigen, die auf die Übersendung von Einladungen, Niederschriften und sonstigen Sitzungsunterlagen in schriftlicher Form verzichtet haben und diese stattdessen in elektronischer Form erhalten, wird eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,00 Euro gewährt. Mit diesem Betrag sind sämtliche Kosten für die Nutzung eines (mobilen) privaten Endgerätes abgegolten.


Artikel 2
Der vorstehende I. Nachtrag tritt zum 01.04.2026 in Kraft.


Kirchhain, 03.03.2026

DER MAGISTRAT


Olaf Hausmann
Bürgermeister

13.03.2026 
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