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I. Nachtrag zur Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige in der Stadt Kirchhain (Entschädigungssatzung)

Hinweis-Bekanntmachung

Die öffentliche Bekanntmachung „I. Nachtrag zur Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige in der Stadt Kirchhain (Entschädigungssatzung)“ ist auf der Grundlage von § 7 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Kirchhain durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Kirchhain ( www.kirchhain.de/Verwaltung&Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen ) ab Freitag, den 13.03.2025 einsehbar.

Der I. Nachtrag wird damit im Sinne von § 5a der Bekanntmachungsverordnung öffentlich bekanntgemacht.

Jedermann hat außerdem das Recht, den I. Nachtrag zur Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige in der Stadt Kirchhain (Entschädigungssatzung) während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform im Bürgerbüro der Stadt Kirchhain, Verwaltungsgebäude Am Markt 6/8, 35274 Kirchhain, einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.

Kirchhain, 27.02.2026

DER MAGISTRAT

Olaf Hausmann, Bürgermeister

06.03.2026 
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