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Öffentliche Mahnung

Bekanntmachung

Am 15.02.2026 waren die Steuern und Abgaben (Grundsteuer und Gewerbesteuer) für das 1. Quartal 2026 zur Zahlung fällig. Wir bitten die Abgabepflichtigen, die ihrer Zahlung noch nicht nachgekommen sind, dies unverzüglich zu tun.

Geben Sie bitte das auf Ihrem Steuerbescheid ersichtliche Kassenzeichen an.

Um Fehlbuchungen oder Rückfragen zu vermeiden, ist für die Verbuchung die Angabe des Kassenzeichens dringend erforderlich. Bei Nichtzahlung fälliger Forderungen wird Ihr Konto mit Mahngebühren belastet.
 

Der sicherste Weg, Ihrer Zahlungsverpflichtung bei wiederkehrenden Forderungen (Steuern, Abgaben, Beiträge) stets pünktlich und vollständig nachzukommen, ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung (auch im Internet unter: www.kirchhain.de/ Verwaltung & Politik/Service/Rathaus online/Formulare/Einzugsermächtigung). Die Beträge werden dann jeweils am Fälligkeitstag von Ihrem Konto eingezogen. Zahlungen durch das Einzugsverfahren sind sicher und bequem.

Konten der Stadtkasse:

  • Sparkasse Marburg-Biedenkopf: IBAN: DE98 5335 0000 0055 0000 18, BIC: HELADEF1MAR
  • Volksbank Mittelhessen eG: IBAN: DE85 5139 0000 0022 7756 00, BIC: VBMHDE5F
  • VR VerbundBank eG: IBAN: DE05 5309 3200 0006 0016 29, BIC: GENODE51ALS

Kirchhain, 23.02.2026

Stadtkasse Kirchhain
Hesse, Kassenverwalterin

27.02.2026 
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