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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Kirchhain für das Haushaltsjahr 2026

Bekanntmachung

1.    Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 4) hat die Stadtverordnetenversammlung am 
15. Dezember 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

            im ordentlichen Ergebnis

            mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                  49.405.223,00 EUR

            mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                     -50.935.881,00 EUR

            mit einem Saldo von                                                              -1.530.658,00 EUR

            im außerordentlichen Ergebnis

            mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                0,00 EUR

            mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                    0,00 EUR

            mit einem Saldo von                                                                             0,00 EUR

            mit einem Fehlbedarf von                                                     -1.530.658,00 EUR

im Finanzhaushalt

            mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

            aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                      -888.950,00 EUR

            und dem Gesamtbetrag der                                                                           

            Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                1.440.166,00 EUR

            Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                              -3.987.450,00 EUR

            mit einem Saldo von                                                                -2.547.284,00 EUR

            Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                              964.000,00 EUR

            Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                            -964.000,00 EUR

            mit einem Saldo von                                                                               0,00 EUR

            mit einem Zahlungsmittelbedarf

            des Haushaltsjahres von                                                          -3.436.234,00 EUR

festgesetzt.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 964.000,00 EUR festgesetzt.

§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 1.012.500,00 EUR festgesetzt.

§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

    1. Grundsteuer

         a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf     300 v.H.

         b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                            400 v.H.

    2. Gewerbesteuer auf                                                                            400 v.H.

§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 15. Dezember 2025 beschlossene Stellenplan.

§ 8
Für die Leistung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100, Abs. 1, Hessische Gemeindeordnung gelten folgende Regelungen:

-  Überschreitungen des Fachbereichsbudgets von bis zu 30.000,00 EUR gelten als unerheblich.

-  Für investive Auszahlungen gelten Überschreitungen bis zu einem Betrag von 50.000,00 EUR und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 5 % des jeweiligen Ansatzes als unerheblich. In diesen Fällen wird der Magistrat ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen; er hat der Stadtverordnetenversammlung davon alsbald Kenntnis zu geben.

§ 9
Die Wertgrenze für die Einhaltung der Vorgaben des § 12 GemHVO für die Veranschlagung von Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen wird auf 200.000,00 EUR festgelegt.

Bei Maßnahmen unter 200.000,00 EUR ist jedoch gemäß § 12, Abs. 3 GemHVO mindestens eine Kostenberechnung vorzulegen.


Kirchhain, 15. Dezember 2025

DER MAGISTRAT der Stadt Kirchhain

Olaf Hausmann, Bürgermeister


2.    Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf -Behörde der Landesverwaltung-


GENEHMIGUNG

A)
Gemäß § 97a Ziffer 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) genehmige ich der Stadt Kirchhain eine Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2026 in der Planung (§ 92 Absatz 5 Ziffer 2 HGO).

B
Gemäß § 97a Ziffer 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. § 103 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 der Stadt Kirchhain festgesetzten Kredite in Höhe von

964.000 Euro (i. W.: Neunhundertvierundsechzigtausend Euro)

C)
Gemäß § 97a Ziffer 3 HGO i. V. m. § 102 Absatz 4 HGO genehmige ich die in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 der Stadt Kirchhain festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 
1.012.500 Euro (i. W.: Eine Million Zwölftausendfünfhundert Euro)


Marburg, 28. Januar 2026                                                        Siegel

Jens Womelsdorf, Landrat

Der Haushaltsplan wird auf der Internetseite der Stadt Kirchhain unter https://www.kirchhain.de/Verwaltung-Politik/Politik/Haushaltsplan bis zum Ende der Gültigkeit zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Kirchhain, 11. Februar 2026

Der Magistrat der Stadt Kirchhain

Olaf Hausmann, Bürgermeister

13.02.2026 
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