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Möglichkeit zur Einsichtnahme der Kommunalen Wärmeplanung in der Stadt Kirchhain

Bekanntmachung

Gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) sowie der Verordnung des Landes Hessen zur Kommunalen Wärmeplanung erstellt die Stadt Kirchhain eine Kommunale Wärmeplanung (KWP). Die KWP dient als strategisches Instrument zur langfristigen, nachhaltigen und klimafreundlichen Gestaltung der Wärmeversorgung in der Stadt. Ziel ist es, eine auf erneuerbaren Energien basierende, effiziente und sozialverträgliche Wärmeversorgung sicherzustellen.

Der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung wurde erarbeitet und soll nun gemäß § 13 Abs.4 WPG der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Die Unterlagen werden in der Zeit von Montag, den 02.02.2026 bis einschließlich Freitag, den 06.03.2026 im Internet auf der Seite: https://www.kirchhain.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen/ öffentlich zur Verfügung gestellt oder hier klicken kommunale Wärmeplanung Kirchhain

Zusätzlich liegen die Unterlagen im o.g. Zeitraum bei der Stadt Kirchhain, Fachbereich 4 – Liegenschaften, Bau- und Stadtentwicklung (Borngasse 20, Blauer Löwe, 2. Obergeschoss, 35274 Kirchhain) während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung

Montag bis Mittwoch von:     08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von

13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag von:                     11.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von

13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag von:                            08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Einsichtnahme ist vorzugsweise nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können telefonisch unter 06422/808-330 vereinbart werden.

Bis zum 06.03.2025 (einschließlich) besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung schriftlich oder elektronisch einzureichen. Stellungnahmen können per E-Mail an klimahandeln@kirchhain.de oder per Post an den Magistrat der Stadt Kirchhain, Am Markt 1, 35274 Kirchhain gesendet werden.

Nach Abschluss der Möglichkeit zur Einsichtnahme werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und in den weiteren Planungsprozess einbezogen. Ein Rechtsanspruch auf Umsetzung einzelner Vorschläge besteht nicht. Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument und hat keine unmittelbare rechtliche Bindungswirkung für Eigentümerinnen und Eigentümer oder sonstige Betroffene.

Kirchhain, den 23. Januar 2026

Der Magistrat der Stadt Kirchhain

Olaf Hausmann, Bürgermeister

22.01.2026 
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