Allgemeinverfügung verkaufsoffener Sonntag im Rahmen des traditionellen Ostermarktes
Die öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung über Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 Abs. 1 Hessisches Ladenöffnungsgesetz (HLöG) i.V.m. § 35 Satz 2 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) ist seit Freitag, 12. Dezember 2025 unter
www.kirchhain.de/Verwaltung&Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen
bereitgestellt.
Die Allgemeinverfügung kann darüber hinaus während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform im Fachbereich 3/Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Zimmer 35 des Verwaltungsgebäudes Am Markt 6/8, 35274 Kirchhain, eingesehen oder gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden.
Kirchhain, 12. Dezember 2025
MAGISTRAT der Stadt Kirchhain
Olaf Hausmann, Bürgermeister


