II. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Kirchhain - Hinweisbekanntmachung
Die öffentliche Bekanntmachung des II. Nachtrages zur Entwässerungssatzung der Stadt Kirchhain wird ab Freitag, den 14. November 2025 unter www.kirchhain.de/Verwaltung&Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen bereitgestellt.
Der II. Nachtrag zur Entwässerungssatzung kann darüber hinaus während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform im Fachbereich 1/Zentrale Verwaltung, Zimmer 22 des Verwaltungsgebäudes „Am Markt 1“, 35274 Kirchhain, eingesehen oder gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden.
Die fehlerhafte Hinweisbekanntmachung des II. Nachtrages zur Entwässerungssatzung im Kirchhainer Anzeiger am 07.11.2025 wird mit dieser Bekanntmachung berichtigt.
Kirchhain, den 11. November 2025
Magistrat der Stadt Kirchhain
Olaf Hausmann, Bürgermeister

