II. Nachtrag zuEntwässerungsatzung (EWS) der Stadt Kirchhain
Die öffentliche Bekanntmachung
„II. Nachtrag zur Entwässerungssatzung
ist auf der Grundlage von § 7 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Kirchhain durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Kirchhain (www.kirchhain.de/Verwaltung&Politik/ Verwaltung/Bekanntmachungen) ab
Freitag, den 07.11.2025 einsehbar. Die Hebesatzsatzung wird damit im Sinne von § 5a der Bekanntmachungsverordnung öffentlich bekanntgemacht.
Darüber hinaus wird die Hebesatzsatzung als zusätzliche Serviceleistung der Stadt Kirchhain in dem am 07.11.2025 erscheinenden "Kirchhainer Anzeiger" abgedruckt.
Jedermann hat außerdem das Recht, die Satzung über die Festsetzung des Steuerhebesatzes für die Gewerbesteuer -Hebesatzsatzung- während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform in Zimmer 22 des Verwaltungsgebäudes Borngasse 20, Blauer Löwe, 35274 Kirchhain, einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Kirchhain, 31.10.2025
DER MAGISTRAT
Olaf Hausmann, Bürgermeister


